Nein, du darfst laut dem Gesetzentwurf frei in Fonds, Anleihen und Einzelaktien investieren. Du kannst halt bloss kein Geld von Depot abheben, bis du 65 bist. Das klingt schon wirklich gut.
Darf ich das wirklich selbst verwalten? Das geht für mich aus dem Text nicht direkt hervor.
Da die Tagesschau den angeblichen Gesetzentwurf nicht verlinkt, hat sie auch entweder Geheimwissen oder meint diesen Referentenentwurf von September, in dem es nicht besonders konkret wird.
Ergo weiß das einfach noch keiner so genau. Es liest sich so, aber wie genau man “keine Entnahme vor der Rente” mit Wechselmöglichkeiten verbinden will, erschließt sich mir nicht. Was ist z.B., wenn ich in einen anderen ETF umschichten will? Dann müsste ich ja die vorherigen Anteile verkaufen, was ich nicht darf.
Man wird auch sicher ein getrenntes Depot brauchen (woher wüsste man sonst, welche Anteile gebunden sind und welche nicht?), und da besteht noch viel Potential für die Banken, durch überteuerte Gebühren das alles wieder unattraktiv zu machen.
Das Stichwort im Entwurf ist Altervorsorgdepot und es gibt die Möglichkeit den Anbieter zu wechseln. Es gibt noch viele Möglichkeiten zur Abzocke, aber es gibt genug Banken und durch europäische Aktien auch wenigstens eine relativ kostengünstige Möglichkeit zu investieren. Wenn die Zertifizierung der Fonds einfach ist, dann kann das wirklich was werden.
Mit anderen Worten, das ist quasi das 401k der USA auf deutsch.
@Don_alForno@feddit.org hat netter weise den Referenzentwurf gepostet. Da wird von einem Altersvorsorgedepot gepsrochen in dem in bestimmte Fonds und sogar europäische aktien investiert werden kann. Aus dem Entwurf:
Für die Durchführung der Vermögensanlage des Altersvorsorgedepot-Vertrags gibt es nach Nummer 3 prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder trifft der Altersvorsorgende selbst die Anlageentscheidungen, oder er entscheidet sich für eine Anlagestrategie des Anbieters, der sie im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung ausführt. Die Anlagen des Vertrags wer- den dabei immer vom Anbieter erworben. Nummer 4 schließt eine Kapitalgarantie im Al- tersvorsorgedepot-Vertrag aus.