Die Staatsanwaltschaft Hannover sieht es nicht als strafbar an, dass Besucher eines Schützenfestes in Kleinburgwedel „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ gesungen haben.

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Das hast du nicht zu entscheiden.

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Du auch nicht, und trotzdem beziehst du Stellung für eine Sichtweise.

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Nein, ich kläre lediglich darüber auf was.das Verfassungsgericht bereits vor längerer Zeit festgestellt hat, und was eigentlich Konsens bei gerichten ist.

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*

Stimmt, sondern unsere Verfassung und das StGB.

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Ja und die Entscheidung diesbezüglich steht seit längerem, das ist ja mein Punkt.

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2010-03/auslanderhetze-urteil-augsburg

Ich sehe diese Aussagen auch als überaus verwerflich, aber Meinungsfreiheit heiß auch, diese Aussagen tolerieren zu müssen.

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