Da die Tagesschau den angeblichen Gesetzentwurf nicht verlinkt, hat sie auch entweder Geheimwissen oder meint diesen Referentenentwurf von September, in dem es nicht besonders konkret wird.
Ergo weiß das einfach noch keiner so genau. Es liest sich so, aber wie genau man “keine Entnahme vor der Rente” mit Wechselmöglichkeiten verbinden will, erschließt sich mir nicht. Was ist z.B., wenn ich in einen anderen ETF umschichten will? Dann müsste ich ja die vorherigen Anteile verkaufen, was ich nicht darf.
Man wird auch sicher ein getrenntes Depot brauchen (woher wüsste man sonst, welche Anteile gebunden sind und welche nicht?), und da besteht noch viel Potential für die Banken, durch überteuerte Gebühren das alles wieder unattraktiv zu machen.
Das Stichwort im Entwurf ist Altervorsorgdepot und es gibt die Möglichkeit den Anbieter zu wechseln. Es gibt noch viele Möglichkeiten zur Abzocke, aber es gibt genug Banken und durch europäische Aktien auch wenigstens eine relativ kostengünstige Möglichkeit zu investieren. Wenn die Zertifizierung der Fonds einfach ist, dann kann das wirklich was werden.
Mit anderen Worten, das ist quasi das 401k der USA auf deutsch.
Du interpretierst da in verflucht wenig Worte schon verflucht viel Hoffnung rein.
Was heißt zum Beispiel “den Anbieter wechseln”? Dass ich mein Depot zu einer anderen Bank umziehen kann, dass ich andere Titel in das Depot packen kann, dass ich bestehende Positionen verkaufen und andere kaufen kann, alle genannten, keins so richtig aber teilweise? Da kann im Moment noch alles bei rauskommen, und das volle Spektrum von “no brainer” bis “schlechter als Riester” ist definitiv noch drin.
Dein obiger Link hat einen 113seitigen Entwurf als PDF. Da steht so einiges drin zu dem Thema. Also nur auf das Wort beziehe ich mich nicht. Ich muss allerdings zugeben, es nur teilweise gelesen zu haben.
Zum Beispiel des Wechsels von Seite 42(da gibt es noch mehr):
Ansparphase: Nach fünf Jahren ist ein Anbieterwechsel ohne Wechselkosten seitens des abgebenden Anbieters möglich
Du kannst Titel kaufen wie du willst, zumindest bei entsprehenden Depot(Seite 91):
Die Positivliste nach Nummer 2 enthält ausschließlich Anlagen, die Verbraucherinnen und Verbraucher auch selbst erwerben können. Investmentvermögen (Fonds) nach Buch- stabe a und b richten sich an einen breiten Kreis von Altersvorsorgenden und bieten grund- sätzlich eine große Auswahl. Schuldverschreibungen nach Buchstabe c und d können eine sinnvolle Ergänzung in der Altersvorsorge sein. Altersvorsorgende, die zum Aufbau ihrer Altersvorsorge Aktien nutzen möchten, sollen dies auch im Rahmen eines Altersvorsorge- depot-Vertrags tun können.
Da ist noch mehr drin, allerdings ist das natürlich noch alles ein Entwurf.