Die eigentliche ausführbare Datei, in der nach Angaben des Angeklagten das Passwort im Klartext enthalten war, wurde im Prozess in Jülich nicht untersucht. Auch die Strafverfolgungsbehörden scheinen das im Vorfeld nicht getan zu haben. heise online konnte im Juni 2021 durch eigene Untersuchungen bestätigen, dass das Passwort im Klartext in der Datei vorhanden war.
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