Die Bezahlkarte begrenzt die Barabhebung auf 50 Euro monatlich. Ausnahmen können die örtlichen Behörden genehmigen. Die Karte soll bundesweit im stationären Einzelhandel und im Onlinehandel einsetzbar sein, aber für Geldtransfers ins Ausland oder für Glücksspiel und sexuelle Dienstleistungen gesperrt bleiben. Damit soll die Zweckentfremdung von Sozialleistungen oder eine Überweisung in Heimatländer verhindert werden.
Das klingt jetzt erstmal gar nicht groß schlimm. Übersehe ich etwas?
Immerhin bundesweit, das System davor hat halt nicht gepasst. Kein Supermarkt im Landkreis, keine Chance etc.
Dennoch ist digitales Geld halt ein System des Überwachungsstaats. Ich zahle mittlerweile aus Prinzip auch wieder mehr bar, einfach damit Menschen die darauf angewiesen sind, es auch können
Was soll denn bitte eine “Zweckentfremdung von Sozialleistungen” sein? Du gibst das Geld, dass Vater Staat dir gütigerweise zur Verfügung stellt, gefälligst nur für redliche Zwecke aus, die der geistigen und körperlichen Erbauung dienen? Wer legt das fest?
Und dass da tatsächlich signifikante Mengen ins Ausland überwiesen werden, ist doch auch an den Haaren herbeigezogen. Sozialleistungen sind dermaßen knapp bemessen (wenn sie überhaupt zum würdevollen Leben reichen), wo soll da noch groß was übrig bleiben?
Und dass da tatsächlich signifikante Mengen ins Ausland überwiesen werden, ist doch auch an den Haaren herbeigezogen.
Ist es deswegen grundsätzlich falsch dies zu unterbinden? Ich persönlich denke nicht. Die anderen Einschränkungen finde ich jedoch tatsächlich etwas albern.
Nö, das mag nicht grundsätzlich falsch sein, es hängt davon ab, wie viel Geld tatsächlich abfließt und ob sich der Aufwand entsprechend lohnt. Aufgrund der Tatsache, dass ich mir eben nicht vorstellen kann (und mir auch bisher niemand überzeugend dargelegt hat), dass der Aufwand sich lohnt, unterstelle ich, dass das nicht der (Haupt)Grund für die Maßnahme ist, sondern dass sich hier jemand einen Grund herbeifabuliert hat, der nach außen vernünftig klingt, um den eigentlichen Zweck zu verschleiern - nämlich Bezieherys von Sozialleistungen zu drangsalieren.