Na wenn irgendjemand eine Straftat vermutet, wäre es aber auch nachlässig, nicht zu prüfen. Dass die Prüfung bisher (!) negativ ausfiel, ist zwar schön, aber erstmal noch kein Grund, vorzeitig abzubrechen.
Die Frage, ist wie handfest eine solche Vermutung ist, dass sie eine Prüfung durch die Staatsanwaltschaft rechtfertigt. Dass vereinzelt Mitarbeiter des Bistums beschuldigt sind, rechtswidrige Inhalte angeschaut zu haben, ist für mich kaum ein Grund die Logs aller durchzugehen.