Hier eine Ergänzung zu dem Artikel aus diesem Post.

Anscheinend ist den Autoren [der Presse, Anm. v. OP], die irgendwelche Defizite bei der Justiz beklagen, nicht ansatzweise klar, dass sie mit ihren Forderungen den Rechtsstaat beenden und die Bananenrepublik ausrufen. Das gilt auch für die in anderen Leitartikeln geäußerte Forderung, Lindemann schon deswegen als schuldig zu betrachten, weil mehrere Frauen über die Medien Vorwürfe erheben. Nach dem Motto: Wenn mehrere etwas sagen, dann muss was dran sein. Was für ein absurder Gedanke.

Die belastenden Berichte klingen zwar schrecklich, trotzdem erfüllen die Erzählungen keine Straftatbestände.

Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass etliche der Aussagen sich gar nicht auf eigenes Erleben beziehen. Vielmehr berichten Frauen über Dinge, die sie von Dritten gehört haben.

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28 points

jede Frau die gegen ihn aussagen würde, wegen Verleumdung zu verklagen

Es möge mich ein anwesender Jurist korrigieren, wenn ich Mist erzähle, aber meines Wissens erfüllen Zeugenaussagen bei der Staatsanwaltschaft grundsätzlich nicht den Tatbestand der Verleumdung, auch wenn sie objektiv falsch sein sollten (und auch bei falschen Zeugenaussagen vor Gericht geht es um Falschaussage bzw Meineid, nicht um Verleumdung). Was hingegen Verleumdung sein kann, ist, Behauptungen in den Medien zu verbreiten, und das ist offenbar auch das einzige, was in diesem Fall passiert ist.

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8 points

Dafür gibt es dann § 164 StGB, Falsche Verdächtigung. §§ 186 und 187 (Üble Nachrede und Verleumdung) lese ich, ohne Strafrechtler zu sein, so, dass eine Aussage bei Polizei oder Staatsanwaltschaft dafür nicht ausreicht.

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3 points

Aber wer lässt es darauf ankommen, sich gegen einen sündhaft teuren Anwalt wehren zu müssen?

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10 points

Im strafrechtlichen Verfahren kann der sündhaft teure Anwalt ja höchstens Vertreter der Nebenklage sein, dein “Gegner” ist da immer die Staatsanwaltschaft. Und auch im zivilrechtlichen Verfahren ist die Sorge vor teuren Anwälten ziemlich übertrieben. Allein schon, weil man als Unterlegener nur die gesetzlichen Gebühren an die Gegenseite zahlen muss, nicht aber die hohen Stundensätze, die deren Anwälte aufgerufen haben.

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5 points

Das wäre in Amerika ein Problem, nicht aber bei uns. Einerseits, weil hier keine komischen Klagesummen aufgerufen werden. Andererseits, weil es hier eben um einen Strafprozeß geht, bei dem auch jeder noch so teure Anwalt erst einmal gegen die Staatsanwaltschaft steht.

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