Hier eine ErgÀnzung zu dem Artikel aus diesem Post.
Anscheinend ist den Autoren [der Presse, Anm. v. OP], die irgendwelche Defizite bei der Justiz beklagen, nicht ansatzweise klar, dass sie mit ihren Forderungen den Rechtsstaat beenden und die Bananenrepublik ausrufen. Das gilt auch fĂŒr die in anderen Leitartikeln geĂ€uĂerte Forderung, Lindemann schon deswegen als schuldig zu betrachten, weil mehrere Frauen ĂŒber die Medien VorwĂŒrfe erheben. Nach dem Motto: Wenn mehrere etwas sagen, dann muss was dran sein. Was fĂŒr ein absurder Gedanke.
Die belastenden Berichte klingen zwar schrecklich, trotzdem erfĂŒllen die ErzĂ€hlungen keine StraftatbestĂ€nde.
Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass etliche der Aussagen sich gar nicht auf eigenes Erleben beziehen. Vielmehr berichten Frauen ĂŒber Dinge, die sie von Dritten gehört haben.
âwerfreiâ
âQuasi ein Freispruch zweiter Klasse.â
Such dir eins aus.
Das ist eine wertfreie Aussage ĂŒber den Unterschied zwischen einem Freispruch und einer Einstellung des Verfahrens, unabhĂ€ngig vom konkreten Fall.
â⊠zweiter Klasseâ ist aber eine Bewertung und damit eben nicht wertfrei.
Dass es einem Unterschied zwischen Freispruch und einer Verfahrenseinstellung gibt ist klar, aber der Unterschied ist nicht, dass zweiteres ein zweitklassiger Freispruch wÀre.
Schönes Beispiel fĂŒr mangelndes RechtsverstĂ€ndnis.
Die Verfahrenseinstellung ist insofern âzweiter Klasseâ, dass der rechtliche Schutz davor, irgendwann in derselben Sache nochmal von der Justiz behelligt zu werden, geringer ist als bei einem Freispruch. Das ist keine Aussage ĂŒber die tatsĂ€chliche Schuld oder Unschuld des Beschuldigten.