Witzige Idee, kannte ich noch nicht 🤭 Die Kosten für die Anmeldung hat eine Werbeagentur übernommen.
Du vergisst, dass man zum einen eine Verwendung als Kennzeichen für Waren oder Dienstleistungen braucht, damit ein Markenrechtsverstoß überhaupt in Frage kommt. Bevor du das machst solltest du eh eine Markenrecherche durchführen. Zum anderen muss eine Marke auch aktiv verwendet und verteidigt werden. Sonst wird sie gelöscht. Zur willkürlichen Beschneidung der Meinungsfreiheit eignet sich das MarkenG also eher weniger.
Wieso nicht?
Erstmal dürfen damit Nazis die Marke nicht verwenden. Wenn sie dagegen vorgehen wollen, müssen sie erklären, wie wo und warum die Marke nicht aktiv verteidigt wird, und was sie damit wollen. Bonusfaktor, weil dann der ein oder andere klandestine Webshop sich aus der Deckung begeben müsste.
Also entweder funktioniert es, dann lässt sich das zumindest für eine zeitweilige Einschränkung der Meinungsfreiheit nutzen, oder es funktioniert eben nicht.