Nachtrag zu dem Thema von vorgestern

Dürfen Privatpersonen auf ihrem Grundstück für eine Geschwindigkeitsbegrenzung werben? Mehrere Bürger wollten dieses Recht vor Gericht erstreiten - aber zunächst ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Freiburg wies die Klagen ab.

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Bisher ist es nach Ansicht der DUH ungeklärt, ob Bürger nun mit den Tafeln für ein langsames Fahren werben dürfen. “Daher bleiben die Schilder stehen”, hieß es in einer Mitteilung. Zu den Urteilsgründen will sich das Gericht nach eigenen Angaben in den nächsten Wochen äußern - ein Termin wurde nicht genannt.

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