Nachtrag zu dem Thema von vorgestern
Dürfen Privatpersonen auf ihrem Grundstück für eine Geschwindigkeitsbegrenzung werben? Mehrere Bürger wollten dieses Recht vor Gericht erstreiten - aber zunächst ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Freiburg wies die Klagen ab.
Warum lehnt das Gericht dann ab?
Zu den Urteilsgründen will sich das Gericht nach eigenen Angaben in den nächsten Wochen äußern - ein Termin wurde nicht genannt.
PS: verstehe schon, dass es eine Rhetorische Frage war.