Das wäre so als würde ein Buch wegen eines Urheberrechtsverstoß aus dem Handel genommen worden sein, jedoch gilt das nicht, weil jemand das gekaufte Buch kopieren und selber verkaufen könnte.
Das ist ja der richtig wilde Teil. Dem Angeklagten werden eigentlich Verstöße anderer zur Last gelegt. Das wäre so als müsste Thalia eine Liste mit verkauften Büchern halten und die alle wieder einsammeln gehen wenn eins zurück gerufen wird.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dass die Urheberrechte des Urhebers verletzt werden, weil das Bild weiter über Suchmaschinen und andere Websites abrufbar ist. Was genau daran ist falsch?
Er ist nicht angeklagt. Das gibt’s im Strafrecht.
Er hat eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Er ist also einen Vertrag eingegangen und hat damit gewisse Pflichten auf sich genommen. Anscheinend hat er sich damit (u.a.) verpflichtet das Bild aus den Suchmaschinen, etc. entfernen zu lassen. Er hat nicht, also ist die Vertragsstrafe fällig.