Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dass die Urheberrechte des Urhebers verletzt werden, weil das Bild weiter über Suchmaschinen und andere Websites abrufbar ist. Was genau daran ist falsch?
Er ist nicht angeklagt. Das gibt’s im Strafrecht.
Er hat eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Er ist also einen Vertrag eingegangen und hat damit gewisse Pflichten auf sich genommen. Anscheinend hat er sich damit (u.a.) verpflichtet das Bild aus den Suchmaschinen, etc. entfernen zu lassen. Er hat nicht, also ist die Vertragsstrafe fällig.
Wie gesagt rein technisch richtig dass das Urteil rechtlich ok ist. Das ändert aber nichts daran dass ich ein krasses Störgefühl habe wenn ich mir diese Geschichte anschaue. Warum z.B ist eine solche unerfüllbare Unterlassungserklärung überhaupt zulässig?
Das Störgefühl teile ich. Deswegen mein Frust über die falschen Behauptungen.
Die UE ist nicht unbedingt unerfüllbar. Google, zb, würde Beschwerden sofort nachkommen.
Man kann Verträge eingehen, ohne zu wissen, wie man sie erfüllt. ZB als Handwerker einen Auftrag annehmen. Die Vertragsstrafe ist auch eine Methode, den Vertrag zu erfüllen. ZB Schwarzfahren. Man steigt in den Bus, aber vergisst ein Ticket zu lösen und muss dann die erhöhte Beförderungsgebühr zahlen.
Es gibt Regeln, die den normalen Endverbraucher schützen, dass ihn die Profis nicht über den Tisch ziehen. Ich weiß nicht, ob so was hier hätte angewendet werden können.