Dennoch ist das so als würde man bei einer Urheberrechtsverletzung auf einem Plakat von kommerzieller Nutzung für 5 Jahre sprechen weil irgendwo beim abnehmen der Plakate vor 5 Jahren einer das im Hinterhof der stillgelegten Fabrik vergessen hat. Social Media Posts sind zwar technisch noch da aber nach den ersten paar Tagen eigentlich nur noch ungefähr so sichtbar wie dieses Plakat.
Der Urheber darf explizit Lizenzgebühren verlangen, so als ob das Bild korrekt lizenziert worden wäre. Wenn ein korrekter Lizenznehmer ein Bild nicht gut nutzt, dann ist das ja auch sein Problem.
Ein besserer RA hätte vielleicht eine niedrigere Gebühr ausgehandelt. Aber im Wesentlichen geht da nix, ohne Gesetzesreform.