Update: In Hessen und Hamburg wurde die Software vom Verfassungsgericht schon als verfassungswidrig eingestuft: https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/palantir-programme-bundesverfassungsgericht-schraenkt-einsatz-von-polizei-software-ein-a-6a707d74-fea1-484b-a187-013f827b09c0
Wieso genau hat die Polizei nochmal die Möglichkeit eine Analysesoftware einzusetzen bevor überhaupt geklärt ist, ob die das überhaupt dürfen?