Einschränkungen bei der Ausübung des Demonstrationsrechts
Welches Demonstrationsrecht bzw. welche Versammlungsfreiheit beinhaltet, dass ich das Recht habe, ein 5-Tonnen-Stahlgefährt mitzuführen?
Unser Demonstrationrecht in Deutschland stützt sich primär auf Art. 8 Grundgesetz:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Ich würde eher sagen, dass diese Traktor-„Proteste“ explizit nicht dadurch geschützt sind, da meinem Empfinden nach Panzer Traktoren durchaus als Waffen zu verstehen sind – jedenfalls mehr als bereits verbotene „Schutzwaffen“ wie Helme, Schilde oder Gasmasken. (IANAL)
Also mancher Lauti bei den aktuellen Protesten gegen rechts wiegt sicher auch mehr als 5 Tonnen. Finde nicht das sowas verboten werden sollte
Diese Demos stützen sich aber dabei nicht primär darauf, dass dort haufenweise 5t-Lautsprecherwagen von nicht vorher angemeldeten Demoteilnehmern in der Gegend rumgefahren werden. Diese Demos stützen sich darauf, dass einer oder vielleicht ein paar wenige Lautsprecherwagen, von der Demoleitung koordiniert und von Vertrauten der Demoleitung gefahren werden.
Das ist bei Traktordemos komplett anders. Weshalb da auch das Gefahrenpotential ein komplett anderes ist.