Kaum macht der EUGH den Trog auf kommen die Schweine.
Würde ein solcher Zugang nicht gestattet, bestünde im Übrigen […] eine echte Gefahr der systemischen Straflosigkeit nicht nur von Straftaten in Form der Verletzung der Urheberrechte oder verwandter Schutzrechte
Schön zu wissen, dass die Lizenzrechte digitaler Medien über den Rechten der Bürger stehen.
Aber die Vorratsdatenspeicherung war doch nur für schwere Straftaten wie Mord und Terrorismus. Das wurde doch hoch und heilig versprochen.
Faeser beweist einmal mehr, dass die SPD in Sachen Autoritarismus und Verfassungsfeindlichkeit genauso wie die Union der AfD nacheifern.