Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg erklärte auf Anfrage: “Das Standesamt handelt nicht in diskriminierender Absicht. Die Bearbeitung orientiert sich ausschließlich an den geltenden rechlichen Vorgaben. Es handelt sich um die Prüfung einer Namensführung im Einzelfall und nicht um Diskriminierung.”
Aber die Regelung ist diskriminierend, weil sie aufgrund einer rassistischen Annahme (dass es im Vietnamesischen keine Doppelnamen gäbe) einer Person aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Minderheit Rechte vorenthält. Können die mal bitte Definitionen und Kritik richtig lesen?
Können die mal bitte Definitionen und Kritik richtig lesen?
Deine Beschwerde geht an die falschen, denn…
"Das Standesamt handelt nicht in diskriminierender Absicht.
…sie haben sich bei ihrer Erklärung völlig korrekt auf ihr eigenes Amtshandeln beschränkt, UND dann sogar angedeutet (so deutlich, wie ein ausführender Beamter eben andeuten darf), dass die geltenden Vorschriften eine Korrektur vertragen würden.
Nein, meine Beschwerde geht an die richtige Stelle, die Frau hat ja schließlich gesagt, dass das Amt oder die ausführende Amtsperson us rassistischen oder diskriminierender Absicht gehandelt hat, sondern dass die Konsequenzen, die sie selber daraus erlebt, rassistische Gründe haben, und damit hat sie Recht, wenn das System annimmt, dass eine bestimmte Volksgruppe (in diesem Fall Vietnames*innen) eine bestimmte Eigenschaft auf gar keinen Fall haben kann (in diesem Fall doppelte Nachnamen)und deswegen entsprechende Regeln feststehen.
Die diskriminierende Absicht des Standesamtes wurde vom Standesamt selber eingebracht und nie unterstellt. Aber man will sich vielleicht auch nicht eingestehen, dass es Lücken im System, in den Regeln gibt, die rassistische Annahmen treffen und diskriminierende Auswirkungen haben, deswegen (Spekulation) projiziert man die Kritik auf sich selbst und wehrt sie ab weil man keine solche Absicht gehabt hätte.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg erklärte auf Anfrage: “Das Standesamt handelt nicht in diskriminierender Absicht. Die Bearbeitung orientiert sich ausschließlich an den geltenden rechlichen Vorgaben. Es handelt sich um die Prüfung einer Namensführung im Einzelfall und nicht um Diskriminierung.”
Der Fall zeige, dass Einbürgerungsrecht und Personenstandsrecht nicht deckungsgleich seien, hieß es lediglich.
Es ist nur systemischer Rassismus, keine Diskriminierung, also alles cool /s
Ich würde eher sagen, dass das bürokratisch Deutsch ist für “wtf wollt ihr von uns? Die Deppen im Parlament machen uns andere Vorgaben, an die müssen wir uns halten”.
So lese ich zumindest den letzten Satz.
Nehme ich immer noch als Ausrede wahr im Sinne von “ich muss doch da nicht drüber nachdenken, sollen die mir andere Vorgaben machen!”.
Der Unterschied für mich: der systemische Rassismus ist aus Bequemlichkeit, das Namensrecht nicht an zu fassen. Finde ich noch… trauriger.
Keine diskiminierende Absicht =/= keine Diskriminierung
Wenn das mal bei den Leuten ankommen würde, wären wir bei vielen Problemen einen Schritt weiter. Wenn die Annahmen, die man in ein System reinsteckt, nicht komplett ohne Bias sind, kommt am Ende eben oft Diskriminierung raus. Egal ob es jetzt um Trainingsdaten für eine KI oder Regeln für Namen beim Amt geht.
“Das haben wir schon immer so gemacht, und da könnte ja jeder kommen” /s
Edit: alternativ natürlich auch nicht unwahrscheinlich heuzutage: ”Der Computer sagt nein".
Dümmste Begründung einer Behörde die ich bisher gesehen habe, WTF.