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Wegen Clickbait Titel hier das außer…

drei große Ausnahmen: Ist Gefahr im Verzug, darf die Kriminalpolizei in bestimmten Fällen sofort zugreifen. Wer Aufnahmen aus Ton- und/oder Videoüberwachung öffentlicher oder öffentlich zugänglicher Orte hat, muss diese auch ohne Gefahr in Verzug und ohne Gerichtsbeschluss herausrücken. Und sogenannte “punktuelle” Daten fallen ebenfalls nicht unter den Richtervorbehalt. Das sind “Daten, die bloß ein punktuelles Bild über das Verhalten” Betroffener ermöglichen

Also im Prinzip ist es immer erlaubt, solang man kreativ genug mit der Storyline ist

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danke!

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Netzkultur / Netzpolitik

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