„Aua, bitte hör auf!“ – das waren die Worte, die Beate H. nach eigenen Angaben zu Lindemann gesagt hatte, um ihn davon abzuhalten, ihr körperliche Schmerzen zuzufügen. Doch der Frontman der Band Rammstein, dem seit Mai dieses Jahres sexuelle Übergriffe vorgeworfen werden, habe nicht aufgehört, erzählte die Betroffene dem ORF, deren Name auf Wunsch von der Redaktion geändert wurde. „Auf einmal habe ich einen enormen Schmerz gespürt.“
Lindemann habe sie mit dem Gesicht nach unten aufs Bett gedrückt, ihren Rock hochgeschoben und sie so stark geschlagen, dass Handabdrücke auf ihrem Gesäß zu sehen gewesen seien – es habe keine Zustimmung ihrerseits gegeben, sogar eine eindeutige verbale Ablehnung, so H. Obwohl „Handys verboten“ gewesen seien, habe eine an diesem Tag ebenfalls anwesende Frau es geschafft, noch im Hotelzimmer Fotos von den Folgen der mutmaßlichen Misshandlung zu machen. Forensiker untersuchten Aufnahmen
Diese liegen dem ORF vor und wurden einer digitalforensischen Prüfung auf Echtheit unter der Leitung von Thomas Gloe vom Unternehmen dence GmbH unterzogen. Gloes Bericht ergab: Bei den Fotos handelt es sich um „sehr wahrscheinlich unveränderte Originalaufnahmen“. Gloe konnte in seinem Bericht außerdem weder eine Manipulation von Aufnahmedatum noch Uhrzeit der betreffenden Dateien feststellen.
Zu dem Schluss, dass die Abdrücke auf dem Gesäß der Betroffenen echt sind, kommt auch Kathrin Yen, Ärztliche Direktorin am Institut für Rechtsmedizin in Heidelberg. Yen ist Fachärztin für Rechtsmedizin und baute die Gewaltambulanz in Graz, eine klinisch-forensische Untersuchungsstelle für Opfer von körperlicher und sexueller Gewalt, mit auf. „Die vorgelegten Fotos zeigen Verletzungen nach stumpfer Gewalteinwirkung im Sinne mindestens eines sehr kräftigen Schlages mit der flachen Hand auf die rechte Gesäßhälfte“, so Yen in ihrem Bericht.
Am ehesten sei der Schlag mit der rechten Handfläche oder mit dem linken Handrücken ausgeführt worden. Yen sieht aufgrund der sichtbaren Intensität und der Struktur auf der Haut eine „Fremdhandlung“ belegt. Auch an der linken Gesäßhälfte würden Hinweise auf weitere flächenhafte stumpfe Gewalt bestehen. Dass, wie H. berichtete, ungewollt Schläge verabreicht worden und dadurch Schmerzen entstanden seien, sei aus rechtsmedizinischer Sicht „plausibel vereinbar“, so die Expertin.
Spätestens jetzt ist das Thema eigentlich gegessen. Da gibt es nicht mehr viel Spielraum.
Tbh, ich kann schon verstehen, wenn jemand ein nicht-refundierbares Ticket, welches schon bezahlt ist, auch einlöst. Das Geld hat Rammstein ohnehin schon.
Aber spätestens ein neues Ticket kaufen ist jetzt nicht mehr.
Mein, ich hab gut schimpfen, mich interessiert die Musik von Rammstein so oder so nicht. Bin nur am Überlegen, wie ich wohl reagieren würde, wenns ein Event wäre, wo ich schon seit langem Tickets hab und mich ebenso lange schon drauf gefreut hab, das wär schwieriger.
“Von Rammstein kauf ich nie wieder was” ist leicht gesagt, wenn man, wie ich, noch nie was von Rammstein gekauft hat.
Wer sieht denn bitte noch Lindemann auf der Bühne und denkt sich “jo, das ist ein guter Abend”?
Ich bin ja auch kein Fan von (der weistesgehend fiktiven) Cancel Culture, aber wenn mehrere Frauen ihm Taten vorwerfen, die zumindest im Grenzbereich zur Vergewaltigung sind, dann ist es doch nicht zu viel verlangt einfach mal auf ein fucking Konzert zu verzichten.
Um hier keinen Krieg vom Zaun zu brechen: ich beziehe mich nur auf die Beweislast.
Bewiesen scheint: Till Lindemann hat ein Netzwerk, das junge Frauen in den Backstage holt, damit er Sex mit ihnen haben kann.
Das ist moralisch fragwürdig , aber nicht strafbar.
Ihm wird Vergewaltigung in mehreren Fällen vorgeworfen mit Bildern als Beweisen. Die Bilder beweisen aber nicht, dass diese Taten aus Lindemanns Sicht nicht einvernehmlich geschahen (BDSM ist nicht so unüblich), weil zum Beispiel ein Safe-Word vereinbart wurde.
Wird also schwierig ihm irgendetwas nachzuweisen, selbst wenn alle Aussagen der Opfer 100% korrekt sind und keinen einzigen Widerspruch enthalten (was bei Fällen die Jahre her sind jedem passieren kann)
Bewiesen scheint: Till Lindemann hat ein Netzwerk, das junge Frauen in den Backstage holt, damit er Sex mit ihnen haben kann.
Unter Vortäuschung falscher Tatsachen. Frauen wurden auf eine Aftershow party mit der Band und nicht auf eine Sexparty mit nur dem Sänger eingeladen.
Was aber keine Straftat ist. Das was Lindemann macht/gemacht hat Ethisch absolut verwerflich ist ist klar, nur ist Lügen keine Straftat. Hier geht es ausschließlich um strafrechtliche Relevanz
Dafür kennt sich hier wahrscheinlich nicht wirklich jemand gut genug mit dem Strafrecht aus. Vor allem weil es ja scheinbar auch noch Länder übergreifend zu ging.
Wollte nur klären, das Frauen scheinbar nicht explizit gesagt wurde wozu man sie in den Backstage Bereich geholt hat.
dass diese Taten aus Lindemanns Sicht nicht einvernehmlich geschahen
Sorry aber so funktionieren Vergewaltigungen nicht. Eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung wenn es aus Sicht der betroffenen Person die Situation nicht einvernehmlich war. Auch vor Gericht muss nicht nachgewiesen werden, dass eine Situation etwas aus Täter*insicht nicht einvernehmlich war.
Nur ist es keine Vergewaltigung, wenn die nicht-Zustimmung nicht erkennbar war. Das kann verbal, sowie nonverbal (sich wehren) passieren. Wenn dem sex zugestimmt wurde (wobei die Beweispflicht hier bei den Frauen liegt) lässt sich da wenig machen
Nur ist es keine Vergewaltigung, wenn die nicht-Zustimmung nicht erkennbar war.
Das scheint die Regelung nach StGB §177 Abschnitt (1) zu sein. Abschnitt (2) regelt aber zusätzliche Fälle, bei denen das nicht so sein muss:
(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn
- der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
- der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,
- der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,
- der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht, oder
- der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat.
Ich hab jetzt nicht alle Details der Fälle im Kopf, bei denen Lindemann Vergewaltigung vorgeworfen wurde, aber zumindest einige Vorwürfe (z.B. K.-o.-Tropfen oder Berichte einiger Frauen, sich bereits bei den Privatpartys und von dieser Recruiterin stark unter Druck gesetzt und teils überrumpelt gefühlt zu haben) könnten hier potentiell relevant sein. Auch da könnte ein tatsächlicher Beweis vor Gericht natürlich recht schwierig sein, wenn am Ende wieder nur Aussage gegen Aussage steht, aber eine “erkennbare nicht-Zustimmung” ist nicht unbedingt nötig.
Für den Fall im Artikel hier ist das aber wohl eh irrelevant, da erstens Frau H. explizit und mehrfach ausgedrückt hat, dass sie keinen Sex mit Herrn Lindemann möchte und zweitens (wenn ich das richtig verstehe, der Text ist da nicht ganz eindeutig) der konkrete Vorwurf dort eine Körperverletzung (und sexuelle Belästigung) ist, keine Vergewaltigung.
Die Bilder beweisen aber nicht, dass diese Taten aus Lindemanns Sicht nicht einvernehmlich geschahen (BDSM ist nicht so unüblich)
Ich glaube, da könntest du (bzw. dein hypothetischer Lindemann) es dir etwas zu einfach machen. Eine Einwilligung kann in Deutschland zwar eine Körperverletzung rechtfertigen (nicht nur bei BDSM, sondern allgemein, z. B. auch bei Kampfsport oder Operationen. Im Zweifelffall kann eine Körperverletzung aber auch trotz Einwillgung strafbar sein, z. B. wenn sie gegen die guten Sitten verstößt). Allerdings fände ich es höchst seltsam, wenn man sich einfach so darauf berufen könnte, um straffrei auszugehen. Sonst könnte ja eine Person einfach einer anderen auf offener Straße in die Fresse hauen und sich danach auf eine angebliche Einwilligung berufen. Hoffentlich müsste in dem Fall die Verteidigung nachweisen, dass tatsächlich eine Einwilligung vorlag, und nicht die Anklage, dass das nicht der Fall war. Würde in dem Fall also Frau H. glaubhaft abstreiten, dass hier eine Einwilligung vorlag, Herr Lindemann aber die Tat grundsätzlich zugeben, könnte ich mir schon vorstellen, dass das zu einer Verurteilung führen könnte. In der Praxis dürfte es natürlich deutlich schwieriger sein, nachzuweisen, dass Herr Lindemann die Tat tatsächlich begangen hat, falls er das abstreiten sollte. Außerdem scheint Frau H. Österreicherin zu sein, je nach Tatort könnte also eher österreichisches Recht entscheidend sein, aber dafür gibt Wikipedia deutlich weniger her.
Edit: Laut dem vollständigen Artikel waren wohl währenddessen mehrere andere Frauen anwesend. Unter Umständen könnten also auch deren potentielle Aussagen für eine Anklage und/oder Verurteilung entscheidend sein.
Dein ins Gesicht schlagen ist insofern nicht vergleichbar, dass der Ort und die Situation eine andere sind. Auf der Straße ist das eine andere Situation als z.B. in einem Boxclub, obwohl theoretisch die gleiche Tat vorliegt.Trotzdem gilt natürlich das Recht des Landes in dem die mutmaßliche Tat begangen wurde
Dein ins Gesicht schlagen ist insofern nicht vergleichbar, dass der Ort und die Situation eine andere sind. Auf der Straße ist das eine andere Situation als z.B. in einem Boxclub, obwohl theoretisch die gleiche Tat vorliegt.
Hmm, kannst du erklären, warum das nicht vergleichbar sein sollte und wo die relevanten Unterscheide liegen sollten? Jeder Vergleich hat natürlich irgendwelche Schwächen, aber soweit ich das überblicken kann, dürfte die Situation im Artikel doch eher mit der Situation auf der Straße vergleichbar sein als mit der im Boxclub (insbesondere da es ja anscheinend Zeuginnen gab). Ich mein, BDSM ist zwar recht weit verbreitet, aber längst nicht so weit, dass man einfach davon ausgehen kann, dass das Gegenüber darauf stehen würde. Und erst recht sollte das keine mögliche Verteidigung vor Gericht sein. Das war auch der eigentliche Punkt, auf den ich hinauswollte. Soweit ich es verstehe, würde sich jemand, der sich auf eine angebliche Einwilligung beruft, nämlich prinzipiell die Tat an sich auch erstmal eingestehen. Ich würde dann erwarten/hoffen, dass in so einem Fall der*die Täti die Einwilligung glaubhaft machen müsste und nicht das Opfer diese widerlegen (dafür könnten natürlich Umstände entscheidend sein, wie wenn z.B. beide in einer längeren BDSM-Beziehung sind oder eben Trainingspartner im Boxclub, aber das war hier ja offensichtlich nicht der Fall).
Inwiefern kann man sicherstellen, dass exif Daten nicht manipuliert wurden?
Wenn’s z.B. durch einen Messenger geschickt wurde, oder es Timestamps für den Upload auf einen Cloud-Dienst gibt.
Insbesondere der zweite Punkt ist hier sehr wahrscheinlich, weil die meisten Leute ihre Handies so eingestellt haben, dass alle Fotos direkt auf Google Drive oder die Apple Cloud gesichert werden. In beiden Fällen hat man bei den Fotos einen Upload-Timestamp, der sehr schwer zu fälschen ist. Dafür bräuchte man einen direkten Zugriff auf die Cloud-Server, was man so normal nicht hat.
Und die Exif-Daten selbst manipulieren ohne irgendwelche Spuren (z.B. den Namen des Editors) zu hinterlassen ist möglich, aber technisch schon etwas aufwändiger. Wenn also alle diese Datenpunkte inklusive Cloud-Timestamps konsistent sind, kann man schon mit gewisser Sicherheit sagen, dass es alles passt.
Absolut: Garnicht
Hinreichend: Du kannst die Datei als ganzes digital signieren, solange diese Signatur intakt ist hast du mathematische Gewissheit dass entweder die Datei seit der Signatur nicht verändert wurde oder jemand extrem viele Ressourcen dafür aufgewendet hat, ein manipuliertes Duplikat mit valider Signatur herzustellen. Kann aber natürlich sein dass manipuliert wurde bevor die Signatur draufgekommen ist. Mir ist kein weit verbreitetes Bilddatenformat bekannt das Signaturen unterstützt, oder Endgeräte die das direkt auf dem Endgerät können. Wird es vmtl. irgendwelche nicht vertrauenswürdigen Insellösungen aus dem Medical Imaging Bereich und in der Forensik für geben.
…oder die Bilder sind auf Google Drive/Apple Cloud synchronisert worden, dann hat man direkt einen Upload-Timestamp den man nicht modifizieren kann, außer einem gehört Google/Apple.
Und wenn dieser Timestamp solide vor den Anschuldigungen liegt, dann wär das was reichlich seltsames zum Fälschen.
Kennt sich jemand juristisch aus, wie man das auseinander nehmen kann? Also reichen Fotos als Beweislast, v.a. mit dem Hintergrund, dass sie ja auch jemand anderes geschlagen haben könnte?
Man hat da ja immer Hoffnung, dass es zur Verurteilung kommt… bis zu dem Punkt wo es vor Gericht recht einfach abgefertigt wird.
bis zu dem Punkt wo es vor Gericht recht einfach abgefertigt wird.
Weil soetwas
dass sie ja auch jemand anderes geschlagen haben könnte?
nicht auszuschließen ist.