Einmal pro Quartal bestelle ich die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO, um diesen Drecks-Verein zu kontrollieren und ihm damit die Kosten zu verursachen. Noch im Juli lief alles wie gewohnt: Name, Geburtsdatum und Anschrift eingeben, und eine Woche später hatte ich die Auskunft per Post. Jetzt wollte ich wieder mal bestellen – und siehe da: Die Ausweis-Kopie, die bisher immer als optional gekennzeichnet war, ist plötzlich scheinbar Pflicht.
Mache ich vielleicht etwas falsch? Und kann man dagegen vorgehen, oder ist das rechtens? Habe natürlich keine Lust, meinen Ausweis (auch nicht geschwärzt) einzusenden.
Bei mir ging es soeben ohne Ausweis über deinen Link.
Vielleicht zu oft abgefragt? Mein letzter Stand ist, dass man das nur einmal im Jahr nach DSGVO beantragen kann.
Wie wird da denn grundsätzlich geprüft bei einer Anfrage, ob man wirklich die Person ist die anfragt? Name und Adresse sind ja jetzt nicht soo geheim.
Die Anfrage wird per Post an die bekannte Adresse geschickt. Das alleine sollte ja bereits ausreichen, um als sicher „zu gelten“.
Ah, ok. Stand ja sogar im Post. Ich hatte irgendwie eine Art digitaler Auskunft vermutet.
Kann man nicht nen DSGVO Antrag schicken, oder braucht das auch einen Ausweis?
Genau darum geht es hier, “Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO”, habe im Post ergänzt.
Sofern der Verantwortliche objektiv begründete Zweifel an der Identität der Person hat, die eine Auskunft verlangt, kann er zusätzliche Informationen zur Bestätigung der Identität verlangen (Art. 12 Abs. 6 DSGVO). Es kann sein, dass in Einzelfällen zur Legitimation die Kopie eines Personaldokuments verlangt wird, um eine eindeutige Zuordnung der gespeicherten Daten zu Ihrer Person vorzunehmen. Bestehen berechtigte Gründe für die Vorlage einer solchen Ausweiskopie, werden regelmäßig nur Name, Anschrift, Geburtsdatum und Gültigkeitsdauer benötigt. Alle anderen auf dem Personaldokument befindlichen Daten (z. B. Ausweisnummer, Lichtbild, persönliche Merkmale, Staatsangehörigkeit) können und sollten auf der Kopie grundsätzlich geschwärzt werden. Die Daten auf der Ausweiskopie unterliegen zudem einer strengen Zweckbindung: Sie dürfen ausschließlich zur Identitätsprüfung verwendet werden, nicht aber in den Datenbestand der verantwortlichen Stelle einfließen.
DSGVO Text
(6) Hat der Verantwortliche begründete Zweifel an der Identität der natürlichen Person, die den Antrag gemäß den Artikeln 15 bis 21 stellt, so kann er unbeschadet des Artikels 11 zusätzliche Informationen anfordern, die zur Bestätigung der Identität der betroffenen Person erforderlich sind.
Der Formulierung der Verordnung nach würde mMn zumindest ein standartisiertes Verlangen unzulässig sein. Erst wenn Zweifel bestehen (oder z.B. eine Identifikation o.ä. nicht möglich ist Art. 11 DSGVO könnte eine Ausweiskopie nachgefordert werden.
Danke sehr! Scheinbar ist es doch kein standartisiertes Verlangen. Zumindest bei LeFrog hat’s ohne Perso geklappt. Aber falls sie tatsächlich Zweifel an meiner Identität haben/hatten, so wurden diese nicht begründet.






