herrfleischladen
Situation 1 würde ich zwar als legal einschätzen, jedoch nicht mit Sicherheit. Auf jeden Fall ist es ein rschlch-Fahrmanöver.
Situation 2 steht sowieso außer Frage. Der Standstreifen ist in jedem Fall tabu.
Situation 3 liest sich als handele sich um innerorts. Innerorts besteht freie Fahrstreifenwahl, wäre also m.M.n. auch legal aber auch nicht die feine Art.
(1) Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen 340) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden. (2) Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. (3) Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden.
Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 7a Abgehende Fahrstreifen, Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifenl
Meiner Erfahrung nach werden Leute rechts überholt wenn sie das Rechtsfahrgebot ignorieren und ohne Grund auf der linken/mittleren Spur rumschleichen.