Die Staatsanwaltschaft Hannover sieht es nicht als strafbar an, dass Besucher eines Schützenfestes in Kleinburgwedel „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ gesungen haben.

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Ja, ist auch von der Meinungsfreiheit gedeckt, die Aussage ist zwar moralisch absolut ekelhaft, aber die Meinungsfreiheit ist ein sehr hohes gut. Illegal wäre es wenn man es in beleidigendem Kontext verwendet.

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Nazi Parolen singen, Hass verbreiten hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.

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Das hast du nicht zu entscheiden.

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Du auch nicht, und trotzdem beziehst du Stellung für eine Sichtweise.

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*

Stimmt, sondern unsere Verfassung und das StGB.

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Ja ist es aber nicht.

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Gute Entscheidung, ja.

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