Weil er keinen Fahrschein vorweisen konnte, wurde gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Erschleichens von Leistungen eingeleitet.
Natürlich lmao
Erschleichens von Leistungen
Das ist doch so ein Ding für Jura-Prüfungen: Kann man sich eine Leistung erschleichen, welche die Deutsche Bahn nicht anbietet? Wir wissen ja, dass Fahrkarten “Klassengebunden” sind und dass es als Schwarzfahren zählt, wenn ich mit meiner 2. Klasse-Karte in der 1. Klasse hocke. Aber für “Draußen am ICE hängen” gibt es ja überhaupt keinen Tarif bei der Bahn und daher kann ich mir da auch nichts erschleichen.
StGB § 265b Erspringen von Leistungen: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265b.html