Das wirklich irre ist, dass die Rechtslage anscheinend so bescheuert ist, dass Städte sich dann vor Gericht um absolute Nichtigkeiten prügeln müssen. Es gibt überhaupt keinen Grund, warum Städte nicht einfach so ohne große Begründung in solchen Nebenstraßen Fahrradstraßen ausweisen können sollten. Das ist aber irgendwie überall so: Das Auto ist der Default. Das darf überall fahren, überall parken und jede Einschränkung muss rechtssicher mit zig Prüfungen und Gutachten begründet werden. Und dann klagt garantiert irgendwer
Richtig. Einrichtung einer Fahrradstraße bedarf einer Begründung, weil es nach StVG eine Einschränkung des Verkehrsflusses darstellt. Mit dem neuen StVG wurden nur die Freiräume für mögliche Begründungen erweitert (z.Bsp. Umweltschutz).